Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Nutzungsbedingungen“, „Hausordnung“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Mietobjekten („Villa“, „Villen“) zur Beherbergung sowie alle für den Mieter („Gast“, „Reisender“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von MARIM d.o.o., Stara Baška 237A, 51521 Punat, Kroatien, OIB: 25795775874 („MARIM“, „wir“, „uns“, „Vermieter“). Die Leistungen von MARIM erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Können wir Ihnen die Villa in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe Kapitel 3 Zahlungsbedingungen) ist die Buchung rechtskräftig.
Durch den Eingang der Anzahlung, erhält Ihre Buchung seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietvertrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann MARIM vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Bei Mietbeginn wird eine Kaution in der Höhe von 1000 Euro als Sicherheitsleistung fällig. MARIM verpflichtet sich, die hinterlegte Kaution dem Mieter nach Schlüsselübergabe bei Mietende zurückzuzahlen. Dabei werden gegebenenfalls entstandene Nebenkosten verrechnet. Gleiches gilt für durch den Gast und dessen Mitreisende zu verantwortende Schäden an Einrichtungsgegenständen, Inventar, Räumen, Außenanlage oder am Gebäude. Sollten die durch den Mieter verursachten Schäden höher als die Kaution ausfallen, wird diese komplett einbehalten und die übersteigenden Reparaturkosten werden dem Gast in Rechnung gestellt.
Am Anreisetag stehen die Villen ab 16:30 Uhr zur Verfügung. Bei einer Anreise nach 22:00 Uhr wird ein Aufschlag von 100 Euro in Rechnung gestellt. Die Informationen des Empfangs und der Schlüsselübergabe bekommt der Gast 14 Tage vor der Anreise telefonisch, per E-Mail, oder per Gäste-App. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Villa ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:30 Uhr bezogen werden kann. Die An- und Abreise des Gasts erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Am Abreisetag ist die Villa bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine späte Abreise wünscht, muss dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine späte Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.
Sollte der Gast am Anreisetag bis 24:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an MARIM als gekündigt. MARIM oder unser Vertreter kann dann über die Villa frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Am Abreisetag sind persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, und Geschirr ist sauber in den Küchenschränken zu lagern.
Die Villen werden von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihnen während Ihres Aufenthalts Mängel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet MARIM unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden an dem Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar). Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Villen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Villen, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung der Ruhezeiten etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Villa verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei bei MARIM.
Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist in den Villen grundsätzlich untersagt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 1000 Euro in Rechnung stellen.
Die Villen dürfen nur von den in der Buchung angeführten Personen benutzt werden. Zudem darf die maximale Gästeanzahl der jeweiligen Villen nicht überschritten werden. Sollte die Villa von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, wird für diese ein gesondertes Entgelt von 25 Euro pro Person pro Nacht in Rechnung gestellt. MARIM hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Villa an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Villen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist MARIM dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall der Gastgeber, oder gröbere Schäden durch Unwetter) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gasts auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch MARIM kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
MARIM haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände (z.B. behördliche Anordnungen, Baustellen, naturbedingte oder örtliche Begebenheiten) sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. MARIM haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
MARIM ist nicht verantwortlich, wenn die Villen aufgrund unangemessener Reise- und/oder persönlicher Dokumente nicht genutzt werden können.
MARIM ist nicht in der Lage, im Bedarfsfall medizinische Leistungen oder Notfallversorgung zu erbringen. MARIM ist nicht verantwortlich für alle Risiken, Zwischenfälle oder Konsequenzen, die während des Aufenthalts in der Villa entstehen und mit der Gesundheit oder einer anderweitig verschlechterten körperlichen Verfassung zusammenhängen.
MARIM ist nicht verantwortlich für Bedingungen oder Anforderungen Dritter, die während des Aufenthalts einen anderen Service als den Unterkunftsservice anbieten.
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung von Nachbarn zu vermeiden, sind Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Villa ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Anlage Fenster und (Schiebe-)Türen geschlossen zu halten.
(3) In den Villen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 1000 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(4) Die Benutzung der gesamten Anlage inklusive aller Einrichtungen und Flächen (z.B. Pool, Whirlpool, Sauna, Strand, Fitnessgeräte) erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
(5) Die Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Villa nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(6) MARIM hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Villa, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über die Reisenden gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit den Villen kann nicht gewährleistet werden. MARIM behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nähesten kommt. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Handelsgericht Rijeka zuständig.
Stara Baška, 01.01.2023
Impressum:
MARIM d.o.o.
Stara Baška 237A
51521 Stara Baška
OIB: 25795775874
office@marimluxuryvillas.com